Auszug aus dem StiftungsstatutI. Name und Sitz der Stiftung II. Zweck V. Stiftungsorgane
VI. Stiftungsrat Der Stiftungsrat besteht aus sieben bis neuen Mitglieder und arbeitet unentgeltlich. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der MCH Messe Schweiz AG, respektive einer Tochtergesellschaft, des Kantons Basel-Stadt, sowie von Organisationen und/oder Persönlichkeiten, die sich über Kompetenz in diesem Bereich des Umweltschutzes ausweisen. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden von der MCH Messe Schweiz AG, respektive einer Tochtergesellschaft ernannt. Ihre Amtszeit dauert mindestens ein Jahr, maximal vier Jahre. Mit der Wahl wird immer auch die jeweilige Amtsdauer festgelegt. Während der Amtsdauer nachrückende Mitglieder treten in die Amtsperiode ihrer Vorgänger ein. Wiederwahl ist möglich. Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst. Er bezeichnet den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Das als Vertreter der MCH Messe Schweiz AG, respektive einer Tochtergesellschaft ernannte Mitglied des Stiftungsrates ist dessen Geschäftsführer. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse und vollzieht seine Wahlen mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten doppelt. Der Präsident, der Vizepräsident und der Geschäftsführer sind zeichnungsberechtigt zu zweien, jedoch nicht der Präsident und Vizepräsident zusammen. VII. Jury
Basel, 22. April 2002 |